kostenloser Versand
Anlieferung mit eigenen Fahrzeugen
kurze Lieferzeit
Hotline 040 537 99 148
 

Garantie

Garantiebedingungen Regenwasserzisternen, Sammelgruben, Versickerungsrigolen (keine Dichtigkeitsgarantie)

Die Regenwassertechnik Koops GmbH & Co.KG gewährt ihrem unmittelbarem Vertragspartner für alle angebotenen Regenwasserzisternen /Abwassersammelgruben die in der Produktbeschreibung der Verkaufsanzeige erwähnte Garantiezeit (5 bis 35 Jahre je nach Produkttyp). Wird keine bestimmte Garantiezeit angegeben, besteht auch keine Garantie sondern die gesetzliche Gewährleistung. Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

  1. Die Garantie gilt nur für im Erdreich eingebaute Regenwasserzisternen oder Abwassersammelgruben. Bei einer oberirdischen oder teilweise oberirdischen Aufstellung (z.B. teilweise Einerdung) gilt diese Garantie nicht.

  2. Die Garantie beginnt mit dem Datum der Lieferung und gilt weltweit.

  3. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf das Material und die Dichtigkeit der Zisterne oder Sammelgrube. Einbau- oder Zubehörteile für die Zisterne/Sammelgrube, z.B. integrierte Filter, Absaugrohre, Schachtaufsätze oder Tankdeckel gehören nicht zum Umfang dieser Garantie.

  4. Von der Garantie ausgenommen sind „optische“ Mängel, wie oberflächliche Kratzer, Riefen, Einkerbungen oder Witterungsspuren, wie sie bei Tiefbauprodukten durch Transport oder Lagerung üblicherweise vorkommen können, soweit diese die Dichtigkeit, Funktion und Langlebigkeit nicht beeinträchtigen. Ebenfalls ausgenommen sind Verformungen des Materials bis zu einer Toleranz von 5 % soweit die Funktion der Zisterne/Sammelgrube nicht beeinträchtigt ist.

  5. Tritt innerhalb der Garantiezeit ein Mangel am Material der Zisterne/Sammelgrube auf, nimmt die RWT GmbH & Co.KG die Mängelbeseitigung auf Ihre Kosten vor. Die Entscheidung, in welcher Form eine Beseitigung der Mängel erfolgt (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) liegt bei der RWT GmbH & Co.KG.

  6. Im Falle eines anerkannten Garantiefalles bezieht sich die Garantieleistung ausschließlich auf kostenlosen Materialersatz/Reparatur. Darüber hinaus gehende Leistungen, wie Aus- und Einbaukosten sowie Mangelfolgekosten sind ausgeschlossen. Im Falle eines anerkannten Garantiefalles übernimmt die RWT GmbH & Co.KG die Transportkosten im Falle einer Neulieferung sofern die Transportkosten nachweislich nicht mehr als 20 % des originären Netto-Kaufpreises ausmachen.

  7. Nicht von der Garantie umfasst sind Schäden, deren Ursache ein nicht ordnungsgemäßer Einbau, unsachgemäßer Gebrauch oder Handhabung. Die Vorgaben der Montage- und Einbauanleitungen sowie die einschlägigen allgemeinen Hinweise, Vorschriften, Regelwerke und Normen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten.

  8. Die Schadensmeldung (der Schadenmeldebogen ist anzufordern bei der RWT GmbH & Co.KG unter info@rwt-koops.de oder Tel.: +49 (0) 40 53 79 91 48) ist unverzüglich (spätestens 7 Tage nach Feststellung des Schadens) zusammen mit der jeweiligen Rechnung, schriftlich bei der RWT GmbH & Co.KG, Matthäus-Berg-Ring 18, 22145 Braak, anzuzeigen.

  9. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen neben diesen Garantieregelungen und bleiben von diesen unberührt. Unsere Garantie beschränkt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.

 

Garantiebedingungen für Pumpen

Die Regenwassertechnik Koops GmbH & Co. KG (RWT) gewährt ihrem unmittelbarem Vertragspartner auf die folgenden Pumpentypen eine Funktionsgarantie von 3 Jahren.

  • Tauchdruckpumpe Multi-X und Multi-X-SE (mit schwimmender Entnahme)

Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

  1. Die Garantie gilt nur für unter Wasser installierte Pumpen. Wird die Pumpe, wenn auch nur zeitweise, „trocken“ gelagert oder betrieben, erlischt die Garantie. Ausnahme ist die Herausnahme der Pumpe aus dem Wasser zu Wartungs- oder Reparaturzwecken.

  2. Die Garantie beginnt mit dem Datum der Lieferung und gilt europaweit.

  3. Tritt innerhalb der Garantiezeit ein Mangel auf, nimmt die RWT GmbH & Co.KG die Mängelbeseitigung auf Ihre Kosten vor. Die Entscheidung, in welcher Form eine Beseitigung der Mängel erfolgt (Nachbesserung/Reparatur oder Ersatzlieferung) liegt bei der RWT GmbH & Co.KG.

  4. Im Falle eines anerkannten Garantiefalles bezieht sich die Garantieleistung ausschließlich auf kostenlosen Materialersatz/Reparatur. Darüber hinaus gehende Leistungen, wie Aus- und Einbaukosten sowie Mangelfolgekosten sind ausgeschlossen. Im Falle eines anerkannten Garantiefalles übernimmt die RWT GmbH & Co.KG die Transportkosten im Falle einer Neulieferung.

  5. Entscheidet sich die RWT GmbH & Co.KG für eine Überprüfung der Pumpe, so trägt die RWT GmbH & Co.KG die Transportkosten für die Rücksendung. Der Kunde ist jedoch verpflichtet die Pumpe an die RWT GmbH & Co.KG oder eine andere Adresse im Inland ordnungsgemäß verpackt zu verschicken. Die Versandkosten werden auf Nachweis erstattet. Kommt die Pumpe aufgrund unsachgemäßer Verpackung beschädigt zurück, erlischt die Garantie.

  6. Nicht von der Garantie umfasst sind Schäden, deren Ursache ein nicht ordnungsgemäßer Einbau/Montage, unsachgemäßer Gebrauch oder Handhabung ist. Grundlage hierfür sind die Montage- und Betriebsanleitungen sowie die einschlägigen allgemeinen Hinweise, Vorschriften, Regelwerke und Normen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

  7. Wird die Pumpe geöffnet oder der Original-Auslieferungszustand im Wesentlichen verändert (z.B. Kabel durchtrennt oder Schuko Stecker demontiert), erlischt die Garantie.

  8. Im Garantiefall ist der Mangel unverzüglich (spätestens 7 Tage nach Feststellung des Mangels) zusammen mit der jeweiligen Rechnung, schriftlich einzureichen.

  9. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen neben diesen Garantieregelungen und bleiben von diesen unberührt. Unsere Garantie beschränkt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.

Garantie

Zuletzt angesehen